Verfügbarkeit Tageskarten:

Donau: vom 01. April bis zum 30. September

Lausheimer Weiher: vom 16. Mai bis zum 31. Oktober

Achtung: 

Es werden Tageskarten nur noch in Verbindung mit einer Patenschaft ausgegeben. 

Nur mit dieser Karte kann bei den bekannten Verkaufsstellen eine Tageskarte erworben werden. Jedes Mitglied hat zwei Patenschaftskarten erhalten und darf diese so oft ausgeben wie er will.

Diese Karte ist mit den Papieren mitzuführen und ist nicht als Foto oder desgleichen gültig.



Gewässerordnung Gastfischer


Gewässerordnung für Gastfischer des

Angel – und Naturschutzverein Forelle Zollernalbkreis 1966 e.V.

 

Ein jeder Gastfischer ist herzlich willkommen. Es ist seine Aufgabe – und nicht die der

Verkaufsstelle – sich mit folgenden Regeln vertraut zu machen.

1. Der Fischfang an den Vereinsgewässern ist nach Landesfischereiverordnung (LFischVo) und

Landesfischereigesetz (LFischG) Baden-Württemberg auszuüben. Der Vereinsvorstand kann (wenn

erforderlich) zeitlich begrenzte Fangsperren für alle oder nur einzelne Fischarten erlassen. Das

Nachtangelverbot in Baden-Württemberg ist dringend einzuhalten.

2. Nur derjenige darf an den Vereinsgewässern fischen, der einen gültigen Jahresfischereischein und den

Erlaubnisschein des Vereins bei sich führt.

3. Außer dem gewählten Vorstand sind alle Mitglieder berechtigt und verpflichtet, die Papiere, den Fang

und das Fanggerät eines jeden Anglers am Wasser zu kontrollieren. Verstöße gegen die

Gewässerordnung, die LFischVo und das LFischG sind der Vorstandschaft schriftlich mit Datum und

Uhrzeit zeitnah zu melden. Bei Verstößen wird der Erlaubnisschein ersatzlos eingezogen und kein

weiterer mehr ausgestellt.

4. Jeder Angler ist verpflichtet, seine Fänge unverzüglich am Wasser in die Fangliste einzutragen.

Wird der Erlaubnisschein nicht bis spätestens 10.12. des jeweiligen Jahres zurückgegeben, verfällt

das Kartenpfand.

5. Treten Wasserverunreinigungen oder Fischsterben auf, so sind sofort die nächste Polizeibehörde

und die Vorstandschaft zu verständigen.

6. Es darf vom Ufer aus entweder mit zwei Handangeln oder einer Spinnrute oder einer Fliegenrute

gefischt werden. Boote, Belly Boote, Futterboote etc. sind nicht erlaubt.

7. Jede Rute darf nur mit einer Anbissstelle mit max. 3 Haken bestückt sein. Drillings- und

Zwillingshaken zählen als Einfachhaken. Nicht erlaubt ist das Fischen auf Karpfen mit Drillingsoder

Zwillingshaken.

8. Ruten dürfen nicht ohne Beaufsichtigung im Wasser verbleiben. Für kurze Zeit ist die Aufsicht

durch einen anderen Angelkameraden gestattet.

9. Fänge sind nicht übertragbar.

10. Es dürfen pro Tag 2 Barben, 2 Barsche, 1 Nase, 4 Rotaugen, 4 Rotfedern, 1 Wels, 3 Forellen, 1 Äsche,2 Karpfen, 2 Schleien, 1 Hecht und 1 Zander,

maximal jedoch insgesamt 4 Fische entnommen werden.

Aale, Brachsen und Döbel dürfen zum Eigenbedarf in vernünftiger Menge entnommen werden. Untermassige oder in der Schonzeit gefangene lebensfähige, sowie überzählige Fische sindunmittelbar nach dem Fang schonend zurückzusetzen.

Das Hältern der Fische ist verboten.

11. Jungfischer (10 – 16 Jahre) dürfen vom Ufer aus entweder mit zwei Handangeln oder einer Spinrute

oder einer Fliegenrute, jedoch nur in Sichtweite eines Erwachsenen mit gültigem Jahresfischereischein

und Erlaubnisschein fischen.

12. Das Fischen mit lebenden Fröschen, Mäusen oder Fischen ist verboten. Fanggeräte wie Zugnetze,

Hamen, Legeangeln, Reusen, Senken sowie Systeme sind verboten.

13. Das Befahren der Wiesen und Felder ist verboten. Der Angelplatz ist sauber zu verlassen. Offenes

Feuer ist nur in dafür geeigneten Gefäßen (min. Bodenabstand 20 cm) erlaubt. Die Asche ist zuhause

fachgerecht zu entsorgen.

14. Schirme und bodenlose Wetterschutzzelte sind erlaubt. Alle Arten von Campingzelten oder Pavillons,

sowie das Übernachten am Wasser sind verboten.

  

Mindestmaße und Schonzeiten

 

- Aal           50 cm    

- Äsche      38 cm     01.02.-30.04.

- Barbe      40 cm     01.05.-15.06.

- Barsch       -           01.04.-31.05.

- Brachse   25 cm     01.05.-30.06.

- Döbel        - -

- Forelle     30 cm     01.10.-28.02.

- Hecht       60 cm    15.02.-15.05.

- Huchen     -            ganzjährig

- Karpfen    35 cm    01.05.-30.06.

- Karausche -           ganzjährig

- Nase        35 cm   15.03.-31.05.

- Rotauge       -

- Rotfeder       -

- Schleie     25 cm   15.05.-30.06.

- Wels         80 cm          -

- Zander      60 cm   15.02.-15.05.

 

Wir wünschen entspannte Stunden am Wasser und wünschen Euch Petri Heil!

 

 


Preise Tageskarten:

Tageskarte Lausheimer Weiher (Nichtmitglieder) 22,50 Euro
Tageskarte Donau (Nichtmitglieder) 18,00 Euro
Tageskarte für Mitglieder (Lausheimer Weiher, Donau, Ablachsee) 15,50 Euro
Pfand pro Tageskarte 2,50 Euro
Erstattung der ausgefüllten Tageskarte (Pfand) 2,50 Euro

Es werden keine Wochen-, Monats- oder Jahreskarten ausgestellt.


Verkaufsstellen:

Es gibt unter Vorlage eines gültigen Jahresfischereischeins bei folgenden Adressen Tageskarten:

Dreher jun., Gerhard Am Reichenbach 13 88356 Ostrach-Magenbuch Tel.: 07585/3831
AngelSpezi Kohler Am Flugplatz 88367 Hohentengen Tel.: 07572/714225
Angelsport Dohm Unter dem Malesfelsen 44 72458 Albstadt Tel.: 07431/933392
Anton Heilig An der Steig 22 72505 Ablach Tel.: 07576/1582
Geschäftsstelle Forelle (mittwochs von 18.30 - 20 Uhr) Hechinger Straße 180 72461 Albstadt Tel.: 







Mittenhauser Hof - Bernd Kitzke Mittenhausen 1 89611 Obermarchtal
Angelwelt Hermann Siemensstr. 13 72355 Schömberg-Schörzingen Tel.: 07427/922620
Foto & Naturkosmetik Stephan (Inh. Ulrike Beck)
Mo - Sa vormittag: 9-12 Uhr
Di + Do nachmittag: 15-18 Uhr
Hauptstr. 7 88356 Ostrach Tel.: 07585/9359146